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Atrazin- und Terbutylazin-Untersuchungen der Maisflächen in den Wasserschutzgebieten

Das Grundwasser im Bereich des Jura-Karstes ist zum großen Teil mit Atrazin belastet. Dieses stammt mit Sicherheit zum weit überwiegenden Anteil aus den Anwendungen in den Jahren bis 1991 (v.a. Unkrautbekämpfung im Mais). Seither unterliegt dieser Wirkstoff in Deutschland einem Anwendungsverbot. Ein Nachfolgewirkstoff zur Unkraubekämpfung im Mais ist der Wirkstoff Terbutylazin, der chemisch mit dem Atrazin nahe verwandt ist.

 

Teilweise gibt es auch von diesem Wirkstoff bereits seit Jahren Funde im Grund- und Trinkwasser. Trotzdem ist der Wirkstoff nicht mit einer sogenannten „W-Auflage“ versehen, die seinen Einsatz in Wasserschutzgebieten generell ausschließen würde. Laut Gebrauchsanleitung ist allerdings von einem Einsatz des Wirkstoffes auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) abzusehen. Teilweise ist in den Wasserschutzgebietsverordnungen der Einsatz von Terbutylazin explicit ausgeschlossen. Alle Wasserversorgungen im Bereich des Jurakarstes, die eine Überschreitung des Grenzwertes für Atrazin aufweisen, können das Trinkwasser nur mit einer Ausnahmegenehmigung an die Verbraucher abgeben. Verbunden mit dieser Ausnahmegenehmigung ist die Auflage, die Maisflächen jährlich auf den Einsatz des Wirkstoffes zu kontrollieren, um zumindest den weiteren Eintrag zu verhindern (Atrazin ist im benachbarten Ausland weiterhin verfügbar!). In diesem Jahr wurde von der ARGE Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura zum ersten Mal eine gemeinsame Beprobung in den Wasserschutzgebieten der Mitglieder organisiert. Nachfolgend sind in einer Übersicht die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt.

 


Tabelle 1: Übersicht über die Ergebnisse der Atrazin- und Terbutylazin-Untersuchungen der Maisflächen im Jahr 2006

 

Von den insgesamt untersuchten 63 Maisflächen wurde bei keiner Fläche der Wirkstoff Atrazin oder dessen Hauptabbauprodukt gefunden. Damit ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass in den betreffenden Wasserschutzgebieten im Jahr 2006 kein Atrazin eingesetzt worden ist. Etwas weniger positiv fällt die Bilanz beim Wirkstoff Terbutylazin aus, der aufgrund der Gebrauchsanleitung in Karstgebieten mit nur geringer Oberbodenauflage eine Anwendungsbeschränkung aufweist. Hier liegen bei 10 von 63 Flächen positive Befunde vor (ca. 16 % der beprobten Flächen). Die betroffenen Betriebsleiter werden in Einzelgesprächen auf die Befunde angesprochen und ihnen die Problematik des Wirkstoffs sowie dessen Anwendungsbeschränkung in Karstgebieten erläutert, damit sie zukünftig von einem Einsatz der entsprechenden Pflanzenschutzmittel absehen.