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Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm gefährdet Wasserressourcen

DVGW formuliert Grundsätze zum Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen

 

Die Diskussion zum Für und Wider der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wird derzeit intensiv geführt. Auf Grund der mittlerweile überholten Schadstoffgrenzwerte der geltenden Klärschlammverordnung aus dem Jahre 1992 sowie der in der Praxis zwischenzeitlich erreichten Klärschlammqualitäten sollen die rechtlichen Vorgaben der Klärschlammverordnung aktualisiert werden.

 

Vom Klärschlamm, aber von auch anderen Düngemitteln (u. a. Gülle, Bioabfall) gehen auf Grund der Inhaltsstoffe Beeinträchtigungen der Gewässergüte aus. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass insbesondere Klärschlamm neben Schwermetallen zahlreiche organische Schadstoffe, humanpathogene Mikroorganismen und Xenobiotika enthält. Die Stoffe können in die Oberflächengewässer oder über die Untergrundpassage in das Grundwasser gelangen.

 

Nach Auffassung des Umweltbundesamtes wie auch zahlreicher Fachbehörden der Länder besteht durch die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Wasserressourcen, insbesondere in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, aus denen Wasser zur Trinkwasserversorgung gewonnen wird.

 

Die vorliegenden Erkenntnisse erfordern daher eine besondere Sorgfalt bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm. Im Sinne des vorsorgenden Schutzes der natürlichen Trinkwasserressourcen müssen aus Sicht des DVGW beim Einsatz von Klärschlämmen in der Landwirtschaft folgende Grundsätze beachtet werden:

 

·                   keine Ausbringung von Klärschlamm in sensiblen Gebieten mit sofortiger Wirkung, insbesondere in Trinkwasserschutzgebieten sowie in Gebieten mit flachgründigen Böden und Karstgebieten

·                   Ausbringung nur in Betrieben und auf deren Flächen, die ihren Düngebedarf nicht über betriebseigene Wirtschaftsdünger abdecken können

·                   Ausbringung nur von Klärschlämmen, deren Qualität durch ein Gütesystem gesichert wird. Ein solches System sollte neben einer Begrenzung der Schadstoffgehalte (wie bspw. Schwermetalle, organische Stoffe) auch die Herkunft des Abwassers mit einbeziehen (Betrachtung der Einleiter).

 

Dr. Claudia Castell-Exner

 

Quelle: DVGW energie / wasser-praxis 5/2007