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Bodenprobenahme auf ausgewählten Maisflächen

 

Um den Einsatz von atrazin-, beziehungsweise terbuthylazinhaltigen Pflanzenschutzmitteln in den Wasserschutzgebieten der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura zu überprüfen wurden auch in diesem Jahr Bodenproben auf den Maisanbauflächen genommen. Das Ergebnis kann als positiv bewertet werden, da der Einsatz von Atrazin ausgeschlossen werden kann und auch nur noch auf wenigen Flächen Spuren von Terbuthylazin gefunden wurden.

 

Anfang / Mitte Juni hatte das Ingenieurbüro Kelnhofer & Dr. Eiblmeier auf den Maisanbauflächen der Kooperation Bodenproben in ca. 5 cm Tiefe gezogen, die zwanzig Einstichstellen repräsentativ über die Fläche verteilt, um die Proben anschließend einem entsprechenden Labor zur spezifischen Analyse zu übergeben. Bei einer Nachweisgrenze von 10 µg/kg Boden geht man davon aus, dass im Falle von Werten zwischen 10 und 100 µg/kg der Einsatz im aktiven Jahr wahrscheinlich, bei Überschreitung von 100 µg/kg sicher ist. Neben den Wirkstoffen Atrazin und Terbuthylazin wurden wie in den Vorjahren ihre toxischen Hauptabbauprodukte Desethylatrazin und Desethylterbutylazin untersucht.

 

Keine Atrazinfunde

Beim Wirkstoff Atrazin sowie bei dessen Hauptabbauprodukt Desethylatrazin lagen die Ergebnisse die Konzentrationen im Boden in allen Proben unter der Nachweisgrenze, wodurch ein Atrazin-Einsatz auf den beprobten Flächen im Jahr 2007 mit sehr großer Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Im Hinblick auf den Wirkstoff Terbutylazin hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr ebenfalls verbessert. „Lediglich bei drei Flächen von insgesamt 67 wurden Konzentrationen gefunden, bei denen ein Einsatz im Jahr 2007 gesichert ist, eine weitere Fläche lag im Bereich einer relativ niedrigen Konzentration, bei der ein Einsatz im Jahr 2007 wahrscheinlich ist. Bei Konzentrationen von mehr als 10 µg/kg bis 100 µg/kg ist von einem Einsatz mit verminderter Aufwandmenge bzw. einer Mischung mit einem anderen Herbizid auszugehen.“, erläutert Dr. Georg Eiblmeier die Ergebnisse. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden im Falle eines positiven Befundes die Bewirtschafter seitens der Kooperation nochmals darauf hingewiesen werden, dass der Wirkstoff Terbuthylazin aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften im Karstgebiet nicht eingesetzt werden sollte.