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Lagerhausbesprechungen: Verzicht auf Terbuthylazin im Jura Karst

 

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten hatte auch heuer wieder die Vertreter des Landhandels zu Lagerhausbesprechungen rund um den Frühjahrsanbau 2008 eingeladen. Aufgrund des vermehrten Einsatzes von Terbuthylazin im Jura-Karst in den vergangenen Jahren hatte man den Hydrogeologen und Projektleiter der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura Dr. Karl-Heinz Prösl als Referenten zu dem Thema „Pflanzenschutzmittel und Trinkwasserschutz“ eingeladen. In seinem Referat verdeutlichte er in erster Linie die Problematik des Terbuthylazineinsatzes im gesamten Jura.-Karst.

 

Bereits Landwirtschaftoberrat Josef Rupprecht gab in seiner Abhandlung über den Pflanzenschutz für die Saison 2008 zu bedenken, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gut abgewogen werden sollte, der Standortfaktor berücksichtigt werden müsse und die Oberpfalz nicht pauschal mit Spritzmitteln „überzogen“ werden dürfe. Nach der Fokussierung von Krankheiten in Weizen und Raps kam er auf den Mais und die Unkrautbekämpfung in diesen Schlägen zu sprechen. Der Pflanzenschutz sei in Anbetracht des Ertrages und eines gesunden Futters im Mais unumgänglich leitete Rupprecht seinen Vortrag ein, um anschließend auf die besonderen Standortbedingungen im Jura-Karst einzugehen. Anhand eines Modells machte er auf die starke Durchlässigkeit der dortigen Böden aufmerksam und erinnerte an die daraus resultierende freiwillige Vereinbarung mit dem Landhandel von 2001. Damals hatte man sich zu einer gemeinsamen Aktion für den Trinkwasserschutz entschieden. Es sollten keine Terbuthylazinhaltigen Herbizide im Karst zum Einsatz kommen. Auf diese Weise habe man die eingesetzte Terbuthylazinmenge um 50 Prozent senken können, erläuterte der Landwirtschaftoberrat und bedauerte, dass der Einsatz des Stoffes jedoch zwischen 2006 und 2007 wieder angestiegen ist. Als Gründe für die erneute Verwendung nannte er den geringeren Anspruch an die Bodenfeuchtigkeit TBA-haltiger Mittel und die relative Sicherheit beim Einsatz gegen Vogelknöterich und Storchschnabel, sowie die geringeren Kosten. Als Gründe für den erneuten Vertrieb seitens des Landhandels vermutete er die Faktoren Kundenzufriedenheit, eine größere Handelsspanne und die Konkurrenzsituation. Die Aufgabe der Ämter für Landwirtschaft und Forsten sei, die Bedenken ernst zu nehmen, Lösungen zu erarbeiten und Überzeugungsarbeit zu leisten, konstatierte er. Im Anschluß an diese Ausführungen stellte er den Anwesenden Lösungen anhand von statistischen Auswertungen für den Jura-Karst vor.

 

Kompletter Verzicht auf Terbuthylazin im Karst

„Grundwassergefährdung durch den Einsatz von Terbuthylazin im Grundwasser“ lautete der sich an die Ausführungen Rupperts anschließende Vortrag des Hydrogeologen Dr. Prösl. Der Projektleiter der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura visualisierte zunächst die Bodenbeschaffenheit und Grundwasserbildung im Jura-Karst und ging auf die Verweildauer von Karstgewässern ein. Da die Verweildauer der Grundwässer zum Teil fünfzig bis hundert Jahre betrage dauere es auch entsprechend lange, bis ein Stoff wieder aus dem Wasser verschwindet gab Prösl zu bedenken. In diesem Zusammenhang führte er als Negativbeispiel das 1991 verbotene Atrazin an, dessen Folgen heute noch spürbar sind. Anhand der Ganglinie eines Beratzhauser Brunnens zeigte der Hydrogeologe auf, dass 1999, also einige Jahre nach dem Verbot, der Grenzwert sogar bei 0,4 µg – einer fast toxischen Konzetration - lag, und auch noch heute die Grenzwerte überschritten werden, das Problem voraussichtlich erst in fünf / sechs Jahren gelöst sein wird. Da keine Ausnahmegenehmigungsverlängerung mehr möglich ist, würden die Wasserversorger mit immensen Kosten für den Bau von Aufbereitungsanlagen oder aber der Erschließung neuer Brunnen konfrontiert, gab der Referent zu bedenken. Kosten, die wiederum vom Verbraucher zu tragen seien. Im Übrigen schade man dem Image des Karstwassers, was wiederum nicht im Interesse der Landwirte sein könne, meinte Prösl. Um nun ähnlichen Problemen vorzubeugen sollte man im Jura-Karst auf den Wirkstoff Terbuthylazin komplett verzichten, appellierte er an die Landwirte. Auch wenn auf den Packungsbeilagen das Verbot fehle und lediglich der Hinweis ‚von einer Ausbringung auf Böden mit geringer Deckschicht abzusehen’ zu finden ist. Allerdings sei jedoch bekannt, dass die Deckschichtenauflagen im Jura sehr schwankend sind und bei Starkregen die Stoffe allein schon aufgrund der zahlreichen Dolinen in den Boden eingeschwemmt werden, kritisierte Prösl. Auch wenn ein TBA-Verbot lediglich in den neueren Wasserschutzgebietsverordnungen impliziert sei, so sollte man dennoch generell darauf verzichten, zumal sich die Grundwasserbildung nicht nur auf die Schutzgebiete beschränke sondern die gesamten Einzugsgebiete eine Rolle spielten. Nachweis erster Terbuthylazinspuren könne man auch im Grundwasser des Kooperationsbereichs bereits finden, untermauerte Dr. Prösl seine Aussage.

 

Kooperation statt Konfrontation

Die Aussagen des Hydrogeologen sprächen für eine flächendeckende Strategie bemerkte Rupprecht abschließend.. Aufgrund der Kritik eines Landhandelvertreters, der die Situation der Landwirte zu bedenken gab, erläuterte Prösl nochmals, dass der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura nicht an einer Konfrontation sondern einer Kooperation mit den Landwirten gelegen sei. Als Beispiel führte er die freiwilligen Vereinbarungen an.