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Trinkwasserschutz in Haus und Kleingarten

 

Die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura betreut 11 Trinkwassereinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 83,3 km². 52,7 km² davon sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
Innerhalb der Trinkwassereinzugsgebiete liegen 12 Ortschaften und 34 Weiler. Ihre Lage und Zugehörigkeit zu den jeweiligen Schutzgebieten kann man unter der Homepage www.Trinkwasserschutz-Oberpfaelzer-Jura.de einsehen.
Für die Wasserschutzgebiete gelten die jeweiligen Verordnungen; sie sind in der obengenannten Homepage ebenfalls abrufbar bzw. einsehbar.
Folgende Positionen in den Verordnungen sind für den Trinkwasserschutz im Bereich der Siedlungsgebiete von besonderer Bedeutung; sie gelten jedoch nur für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung, gebaut wurden:

 

  • Regelmäßige Überprüfung der Abwasseranlagen (Hausanschlüsse an öffentliche Kanalisation) im Abstand alle 5 Jahre
  • Versickerung von Dachflächenwässer über die belebte Bodenzone
  • Regelmäßige Überprüfung der Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe im Abstand von 5 (oberirdische Anlagen) bzw. 2.5 Jahren (unterirdische Anlagen)

 

Was kann ich tun als Bewohner in einem Wasserschutzgebiet?

Nahezu alle Tätigkeiten unserer Gesellschaft bzw. jedes Einzelnen haben direkte oder indirekte Aus-wirkungen auf den für uns Menschen wichtigsten Rohstoff, das Trinkwasser.
Um das Trinkwasser umfassend zu schützen sind nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe in Was-serschutzgebieten oder aber die Industrie gefordert sondern auch der einzelne Bürger.

Illustration: Rost (Pro Natur GmbH, Frankfurt)

Illustration: Rost (Pro Natur GmbH, Frankfurt)


(1) Dachflächen    
(2) Garten und Grünflächen:
(3) Stellplätze
(4) Abwasser/Kanal

Im Folgenden sollen einige nützliche Tipps gegeben werden, wie man im Alltag grundwasserschonend in Haus und Garten handeln kann. Im privaten Haushalt und Garten kann mit einfachen Maßnahmen und Verhaltensweisen zum Trinkwasserschutz Rechnung getragen werden.

 

Regenwassernutzung

Nutzen Sie die Dachflächen ihres Hauses zum Sammeln von Regenwasser für die spätere Verwen-dung als Brauch- und Gießwasser! Um Trinkwasser zu sparen ist eine Regenwassernutzungsanlage sinnvoll. So kann Regenwasser vom Dach gespeichert und über ein separates Leitungsnetz für Toilet-tenspülung und Gartenbewässerung eingesetzt werden.
Regenwasser vom Dach oder aus dem Überlauf der Zisterne kann dem Grundwasser direkt über Ver-sickerungsmulden wieder zugeführt werden! Das Wasser soll nicht – wie in Juragebieten möglich – direkt in den felsigen Untergrund sondern über eine Bodendecke als Filter versickert werden. Bei der Versickerung über die belebte Bodenzone wird das Niederschlagswasser gereinigt und Schadstoffe aus dem Sickerwasser entfernt. Bei der Versickerung direkt in den felsigen Untergrund besteht keine Reinigungswirkung

 

Garten und Grünflächen

Die Düngung kann mit organischen und/oder mineralischen Düngern erfolgen!
Die Ausbringung von Materialien mit düngender Wirkung (z.B. Kompost) sollte in der Zeit von Oktober bis zum März unterbleiben. In dieser Zeit nehmen die Pflanzen kaum Nährstoffe auf; es besteht daher eine hohe Auswaschungsgefahr und es kommt somit zu einem Stoffeintrag ins Grundwasser.
Zierpflanzen (Blumen, Stauden), Erdbeeren und Rasen bedürfen lediglich einer mäßigen Stickstoff-Düngung. Für Ziergehölze und Obstbäume ist eine regelmäßige Düngung in der Regel nicht notwen-dig!
Eine Umwandlung von intensiv gemähten Rasenflächen in Blumenwiesen dient dem Grundwasser-schutz! Denn Blumenwiesen bedürfen keiner intensiven Düngung.
Umgraben und Bodenlockerungen nach der Ernte sollten erst ab Dezember erfolgen. Bodenbearbei-tung fördert bei Bodentemperaturen über 8° C die Mineralisierung von Stoffen und erhöht somit die Gefahr der Stoffauswaschung. Zur Festlegung von Nährstoffen bietet sich eine Gründüngung an.
In Wasserschutzgebieten sollte man in Hausgärten auf chemische Pflanzenbehandlungs- und Schäd-lingsbekämpfungsmittel verzichten; da immer die Gefahr besteht, dass sie auf den flachgründigen Böden der Juragebiete leicht ins Grundwasser ausgewaschen werden. Um den Plagegeistern zu Lei-be zu rücken, sollte man zu natürlichen Gegenmitteln greifen anstatt zur chemischen Keule. Es gilt daher Nützlinge fördern und mit Kompost düngen.
Bei der Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln ist darauf zu achten, das solche nur auf land- forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt sind, nicht aber auf Hofflächen, Gara-genzufahrten, Wegen, Wegrändern und -böschungen. Zur Unkrautbekämpfung bieten sich Hacke und Fugenmesser, sowie bei größeren Flächen Abflammen mit Spezialgeräten an.

 

Hofflächen und PKW-Stellplätze

Zufahrten und Parkplätze sollen mit wasserdurchlässigen Materialien wie Rasensteinen oder Natur-steinpflaster gestaltet werden. So kann das Regenwasser versickern, dabei reinigen die Bodenschich-ten das versickernde Wasser auf natürliche Weise.
Auf die Verwendung von Streusalz ist zu verzichten, da die eingesetzten Salze vom Boden nicht zu-rückgehalten werden und ins Grundwasser verfrachtet werden.
Altöle vom Auto dürfen niemals in den Boden versickern oder im Straßenablauf entleert werden, son-dern gehören in die entsprechenden Sammelstellen, um ordnungsgemäß entsorgt zu werden.

Die Autowäsche sollte zum einen nur mit geringen Wassermengen, zum anderen nur auf befestigten Flächen erfolgen, auf denen garantiert ist, dass ein Ölabscheider verhindert, dass Altöl in das Abwas-ser gelangt.

Chemikalienreste gehören nicht in das Abwasser oder in den Gully sondern in den Sondermüll!

 

Abwasser/Kanalisation

Der Großteil der Abwässer wird über die öffentlichen Kanäle und Kläranlagen und von dort gereinigt in die lokalen Vorsorger weitergeleitet. Im Bereich von Einzelanwesen werden in manchen Fällen Klein-kläranlagen eingesetzt. Die gereinigten Abwässer kommen dort anschließend meist zur Versickerung oder werden in lokale Vorfluter abgeleitet.
Im Haushalt sollte man nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel benutzen!
Vorsichtig mit wassergefährdenden Stoffen umgehen (Farben, Lacke, Öl, Säure, etc.) und nicht über die Kanalisation entsorgen. Reste von Farben, Ölen, Pflanzenschutzmitteln bei entsprechenden örtli-chen Sammelstellen abgeben!
Grundwasserverträgliche Produkte kaufen!
Kanalisation und Abwasserrohre (Hausanschlüssen) regelmäßig (im Abstand von 5 Jahren) prüfen lassen! Undichte Hausanschlüsse und Kanäle verunreinigen das Grundwasser!

 

Lagerung wassergefährdender Stoffen (Öl, Farben, Lacke, Säuren, etc.)

Gemäß Anlagenverordnung sind unterirdische Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe bzw. oberirdische Anlagen (z.B. auch Lagerung im Keller) im Abstand von 2.5  bzw. 5 Jahren zu überprü-fen. Die Überprüfung wird durch einen Sachverständigen durchgeführt.

Wenn sie die oben genannten Empfehlungen umsetzen, werden sie einen wichtigen Beitrag zum Grundwasserschutz leisten.