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Stickstoff-Düngeempfehlung 2010 (DSN-Bodenuntersuchung)

 

Zur Unterstützung der Landwirte bietet die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura im Frühjahr wieder Bodenuntersuchungen an. Die ermittelten Werte dienen als Basis für die Düngeempfehlung durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und ermöglichen so eine optimale Bemessung der Stickstoffdüngung.

Die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura sieht es als eine wichtige Aufgabe an, die Landwirte in den Wasserschutz- und -einzugsgebieten bei der grundwasserverträglichen Bewirtschaftung zu unterstützen.

Bei der Vermeidung eines übermäßigen Nitrataustrags spielt die Stickstoffdüngung in der Gesamtmenge wie auch in der Verteilung der einzelnen Gaben eine wesentliche Rolle. Hinweise für die „richtige“ Bemessung der Stickstoff-Düngung liefert eine Bodenuntersuchung im Frühjahr vor der ersten Düngung und eine darauf basierende Düngeempfehlung.

Die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura bietet deshalb den Landwirten in den Wasserschutzgebieten die kostenlose Bodenuntersuchung und Düngeempfehlung an. Sie als Landwirt können mit dem beiliegenden Erhebungsbogen ausgewählte Flächen zur Untersuchung anmelden.

Der Erhebungsbogen muss bis spätestens Montag, den 08. Februar bei der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura vorliegen. Die Probenahme für die Winterungen wird vom Ing.-Büro Kelnhofer & Dr. Eiblmeier voraussichtlich bis Ende Februar, für den Mais bis Ende März durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss bei den angemeldeten Flächen eine Stickstoffdüngung unterbleiben.

Auswahl der Flächen für die Probenahme:
Grundsätzlich können Sie für diese Probenahme jeweils eine Winterweizen-, Wintergerste-, Winterraps- und/oder Maisfläche im Wasserschutzgebiet auswählen, bevorzugt diejenige, die für Sie am meisten Aussagekraft für die Düngung hat (Fruchtfolge, Bodenbedingungen, Flächengröße etc.).

Hinweise zum Ausfüllen des DSN-Erhebungsbogens:
Füllen Sie bitte den Erhebungsbogen sorgfältig und vollständig aus (die Düngeempfehlung kann nur dann zutreffen, wenn Ihre Angaben vollständig sind!). Bei Feldern, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, finden Sie Erläuterungen zur Eintragung auf der Rückseite. Tragen Sie bei der Schlagnummer bitte die Flurnummer (bei mehreren diejenige mit dem größten Flächenanteil) ein. Vergessen Sie auch nicht, bei einem geplanten Einsatz von Wirtschaftsdünger dies anzugeben, damit es bei der Empfehlung berücksichtigt werden kann. Ebenso sind bei viehhaltenden Betrieben die Angaben zum Viehbesatz und zur Tierart erforderlich.