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Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in das Grundwasser bei der Reinigung von Pflanzenschutzgeräten

 

Schon geringste Mengen von Pflanzenschutzmitteln können Gewässer nachhaltig belasten. Bereits ein Tropfen einer angesetzten Spritzflüssigkeit bzw. der Restmenge reicht aus, Oberflächenwasser zu verunreinigen. Gelangen Pflanzenschutzmittel oder ihre Abbauprodukte in das Grundwasser, kann es nicht mehr als Trinkwasser genutzt werden.

Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer wurde durch Messungen mehrfach nachgewiesen. Die Hauptmenge des Eintrages stammt aber nicht von behandelten Flächen (Abschwemmung, Abdrift), sondern von der unzulässigen Reinigung der Pflanzenschutzgeräte auf dem Hof. Über die Kanalisation und die Kläranlage kommen Pflanzenschutzmittel dann in den Vorfluter. Der einzelne Gerätebesitzer kann ganz wesentlich zum Schutz des Wassers beitragen kann: Allein durch die Verlagerung der Reinigung vom Hof auf die Einsatzfläche wurden die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in das Wasser um bis zu 80%verringert. Auch von nicht gereinigten, im Freien stehenden Pflanzenschutzgeräten werden bei Regen Pflanzenschutzmittelreste abgewaschen. Sie gelangen, wie die Abwässer bei der falsch durchgeführten Gerätereinigung, über die Kanalisation vom Hof in die Kläranlage und von dort in den Vorfluter und damit in Oberflächengewässer. In der Kläranlage werden Pflanzenschutzmittel in der Regel nicht abgebaut.

Die Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft hat ein Merkblatt erstellt, in dem die richtige Vorgehensweise beschrieben ist.
Merkblatt zum Download: Sachgerechte Reinigung von Pflanzenschutzgeräten