Atrazin- und Terbuthylazinuntersuchung im Jahr 2012
Das Jahr 2012 war im Frühjahr besonders in der zweiten Aprilhälfte vergleichsweise kühl und nass und erst zum Ende des Monats so trocken, dass die Ansaat der Maisflächen erfolgen konnte.
Auch im Mai blieb es bis zum Ende der zweiten Dekade überwiegend kühl mit vereinzeltem, teils stärkerem Nachtfrost, so dass sich der Mais zunächst nur verhalten entwickeln konnte. Erst in der letzten Maidekade waren für die Entwicklung günstige Witterungsbedingungen gegeben, die es dem Mais ermöglichten, zügig zu wachsen.
In diesem Zeitraum waren auch für die Unkrautbekämpfung die passenden Rahmenbedingungen vorhanden, so dass davon auszugehen ist, dass die Unkrautbekämpfung überwiegend in dieser Zeit durchgeführt worden ist. Aufgrund der Bedingungen ist von einer guten Wirksamkeit und Verträglichkeit der Unkrautbekämpfungsmaßnahmen auszugehen.
Wie bereits im letzten Jahr wurde um eine ausreichend gute Bekämpfung des Storchschnabels zu erreichen von Amt für Landwirtschaft in Regensburg die Splitting-Anwendung eines Bodenherbizids zum Auflaufen des Storchschnabels gefolgt von einer zweiten Behandlung mit vorwiegend blattaktiven Wirkstoffen gegen andere Unkräuter empfohlen. Im Jahr 2012 wurde dies nach unseren Informationen von einzelnen Betriebsleitern mit gutem Erfolg hinsichtlich des Storchschnabels praktiziert. Die meisten Betriebsleiter wählten jedoch wieder die bisherige Verfahrensweise einer einmaligen Pflanzenschutzmittelausbringung, was bei rechtzeitigem Einsatz unter den diesjährigen Witterungsbedingungen ebenfalls meist ausreichend wirkte.
Unter diesen Bedingungen erfolgte die Probenahme zur Überprüfung des Einsatzes der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Atrazin und Terbuthylazin etwas später als im Vorjahr vom 19. bis 20. Juni. Die zeitliche Distanz zur Ausbringung der Pflanzenschutzmittel liegt damit in den meisten Fällen bei ca. drei bis vier Wochen.
Bei einem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Terbuthylazin liegt unter den genannten Bedingungen die Konzentration im Boden noch deutlich über 100 µg/kg, die Konzentration des Hauptabbauproduktes Desethylterbuthylazin deutlich darunter.
Weisen die Analysen geringere Konzentrationen von Terbuthylazin aus (weniger als 100 µg/kg Boden), so deutet dies darauf hin, dass geringere Wirkstoffmengen eingesetzt wurden. Dies kann durch eine im Behälter der Pflanzenschutzspitze verbliebene Restmenge oder eventuell auch durch eine gezielte Zugabe einer geringen Menge des Wirkstoffes zur Wirkungsverbesserung der Unkrautbekämpfung verursacht werden.
Die Untersuchung erstreckte sich wiederum auf die Wirkstoffe Atrazin und Terbuthylazin sowie auf deren Hauptabbauprodukte Desethylatrazin und Desethylterbuthylazin. Funde dieser Abbauprodukte lassen neben der Bestätigung des Einsatzes des Ausgangswirkstoffes auch eine Aussage über den Grad des Wirkstoffabbaus zu.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ergebnisse für alle Wasserschutzgebiete der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura im Jahr 2012.
Bei den 75 untersuchten Maisflächen wurde wieder in keinem Fall der Wirkstoff Atrazin oder dessen Hauptabbauprodukt gefunden. Damit ist der Einsatz von Atrazin im gesamten Gebiet mit sehr großer Sicherheit auszuschließen.
Das Ergebnis beim Wirkstoff Terbuthylazin entspricht ziemlich genau dem des Vorjahres. Von den 75 untersuchten Maisflächen mussten bei 12 Flächen positive Befunde festgestellt werden. Dies entspricht einem Anteil von 16 % der Proben.
Die positiven Fälle betreffen die Schutzgebiete der Eichlberger Gruppe, der Hohenschambacher Gruppe, der Stadt Parsberg sowie des ZV Laber-Naab in Kallmünz und Pexmühle sowie die Schutzgebiete der Viehhausen-Bergmattinger Gruppe.
Der Schwerpunkt der positiven Befunde liegt wie im Vorjahr beim Zweckverband der Viehhausen-Bergmattinger Gruppe, deren zwei Schutzgebiete alleine 50 % der Terbuthylazinnachweise erbrachten. Dabei ist allerdings anzumerken, dass der Großteil der positiven Fälle aus dem Schutzgebiet Sinzing stammt, das zum ersten Mal in die Probenahme mit einbezogen wurde. Hier ist es den Betriebsleitern offensichtlich bisher noch nicht bewusst, dass sie auf den Wirkstoff Terbuthylazin verzichten sollten.
Ohne die Ergebnisse dieses Schutzgebietes liegt der Anteil positiver Befunde bei ca. 11 %, ohne das Schutzgebiet Alling, das auch erst zum zweiten Mal beprobt worden ist, sogar unter 10 %.
Wie im Vorjahr ist es auch positiv zu bewerten, dass es sich bei den 12 positiv getesteten Betrieben bis auf einen um den ersten Nachweis von Terbuthylazin handelt. Bei diesem einen Betrieb wurde zwar im letzten Jahr zugesagt, künftig auf den Wirkstoff zu verzichten, was aber nicht eingehalten wurde. Bei anderen Betrieben, die schon einmal durch einen Terbuthylazin-Einsatz aufgefallen waren, konnte dieses Jahr erfreulicherweise der Verzicht auf den Wirkstoff festgestellt werden.
Den Betriebsleitern mit positiven Befunden wird das Ergebnis im persönlichen Gespräch mitgeteilt, um die Gründe für den Einsatz zu erfahren und möglichst auf einen zukünftigen Verzicht hinzuwirken.
Insgesamt zeigt das Ergebnis, dass auf dem weit überwiegenden Teil der Maisflächen in den Wasserschutzgebieten auf den Wirkstoff Terbuthylazin verzichtet wird. Dies ist sicherlich das Ergebnis des wiederholten Hinweises sowohl der staatlichen Beratung wie auch der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura. In den Wasserschutzgebieten wurde den Landwirten zugesagt, dass die Wasserversorger den anfallenden Mehraufwand bzw. die Mehrkosten auf Antrag ausgleichen.
Außerhalb der Wasserschutzgebiete wird jedoch nach Informationen des Landwirtschaftsamtes der überwiegende Teil der Maisflächen mit dem Wirkstoff Terbuthylazin behandelt. Eine Reduzierung wird dort bei den derzeitigen Gegebenheiten nur schwer zu erreichen sein. Als Möglichkeiten bieten sich lediglich gesetzgeberische Maßnahmen (Verbot des Wirkstoffs bei bestimmten Bodenbedingungen). Ansonsten bleibt zu hoffen, dass neue Wirkstoffe zugelassen werden, die eine kosten- und wirkungsgleiche Unkrautbekämpfung ohne Terbuthylazin ermöglichen. Von der Fa. Bayer ist dazu derzeit ein neuer Wirkstoff in der Erprobung, der in den Versuchen eine gute Wirkung zeigt. Die Zulassung wird jedoch erst für das Jahr 2014 erwartet.
Nachfolgend sind die Ergebnisse der einzelnen Gebiete im Detail aufgeführt.
Haidenkofen, den 13. Juli 2012
Ing.-Büro Kelnhofer & Dr. Eiblmeier