Woher weiß ich, was ich auf meinem Feld ausbringen darf? (Bewirtschaftung / Ausgleichsleistungen)
Generell sind zunächst die Vorgaben der jeweils gültigen Wasserschutzgebietes zu beachten. Wird eine diesbezügliche Beratung gewünscht, beziehungsweise weiterreichende Empfehlungen, so kann der TWS OJ kontaktiert werden.