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Bodenproben Frühjahr 2008 - Erläuterungen

 

Zur Unterstützung der Landwirte führt die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura auch in diesem Frühjahr wieder Bodenproben durch. Die ermittelten Werte werden als Grundlage für eine optimale Bemessung der Stickstoffdüngung dienen.

 

In diesen Tagen werden die betroffenen Landwirte von der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura einen Erhebungsbogen erhalten. Die auf dem Formular einzutragenden Angaben werden zusammen mit den ermittelten Nmin-Werten die Basis für die Düngeempfehlungen der Landesanstalt für Landwirtschaft bilden. Gleichzeitig dient diese Vorgehensweise der Dokumentation im Rahmen der Düngeverordnung. Der Erhebungsbogen sollte bis spätestens 15. Februar an die Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura zurückgesendet werden. Die Untersuchung ist für die Landwirte ebenso kostenlos wie die Düngeempfehlung. Die Probenahmen für die Winterungen werden vom Ingenieurbüro Kelnhofer & Dr. Eiblmeier bis Ende Februar, für den Mais bis Ende März durchgeführt werden.

 

Ausfüllhinweise:

Grundsätzlich können Sie für diese Probenahme jeweils eine Winterweizen-, Wintergerste-, Winterraps- und Maisfläche im Wasserschutzgebiet auswählen. Sie sollten dabei diejenige auswählen, die für Sie am meisten Aussagekraft für die Düngung hat (Fruchtfolge, Bodenbedingungen, Flächengröße) und auch auf die anderen Flächen mit der gleichen Frucht übertragen werden kann. Die Beschränkung ist deshalb erforderlich, weil ansonsten der Aufwand und die Kosten zu hoch werden.

 

Hinweise zum Ausfüllen des DSN-Erhebungsbogens:

Füllen Sie bitte den Erhebungsbogen sorgfältig und vollständig aus (die Düngeempfehlung kann nur dann zutreffen, wenn Ihre Angaben stimmen bzw. vorhanden sind!). Bei Feldern, die mit einem * gekennzeichnet sind, finden Sie Erläuterungen zur Eintragung auf der Rückseite.

Tragen Sie bei der Schlagnummer bitte die Flurnummer (bei mehreren diejenige mit dem größten Flächenanteil) ein. Wenn Proben von Teilflächen gezogen werden sollen, kennzeichnen Sie dies bitte bei der Schlagbezeichnung mit einem Zusatz wie z.B. „W“ für „West“.

 

Vergessen Sie auch nicht, bei einem geplanten Einsatz von Wirtschaftsdünger dies entsprechend anzugeben, damit dies bei der Bemessung der N-Düngung berücksichtigt werden kann. Ebenso sind bei viehhaltenden Betrieben die Angaben zum Viehbesatz und zur Tierart erforderlich.