Aktuelle Meldungen

 

Nutzung von Maßnahmen des Bayer. Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) für den Trinkwasserschutz

 

Antragstellung bis 28. Februar 2011!

Derzeit läuft wieder die Antragsfrist für KULAP-Fördermaßnahmen für den Verpflichtungszeitraum 2011 bis 2015. Die Anträge müssen bis 28. Februar beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden!
Gegenüber der bisherigen Förderung wurde zwar in einigen Maßnahmen eine Kürzung der Förderprämien vorgenommen, dennoch können sie im Einzelfall interessant sein.
Viele der angebotenen Maßnahmen sind für den Grundwasserschutz sehr vorteilhaft und auch im Wasserschutzgebiet möglich! Eine Übersicht über alle angebotenen Maßnahmen finden Sie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/linkurl_5.pdf, Erläuterungen dazu im Merkblatt unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/linkurl_2.pdf.

Besonders interessant sind z.B.:

  • die „Anlage eines Grünstreifens“ mit 10 bis 30 m Breite mit 920.- €/ha (A 35) entlang von Gewässern, angrenzend an Dolinen oder in Abflussrinnen,
  • die „Umwandlung von Acker in Grünland“ (A 34) mit 370.- €/ha, bei einer Kombination mit „extensiver Grünlandnutzung“ (A 24) zusätzlich 350.- €/ha,
  • die „vielfältige Fruchtfolge“ (A 31) mit 85.- €/ha; hier könnte z.B. der geforderte Flächenanteil an Leguminosen auch eine Ansaat von Kleegras im Wasserschutzgebiet sein. Dort wäre eventuell auch eine zusätzliche Förderung durch die Programme der Wasserversorger möglich
  • bei passender betrieblicher Situation der „Ökologische Landbau“ mit 285.- €/ha in der zweijährigen Umstellungszeit bzw. 200.- €/ha nach der Umstellung. Zusätzlich sind hier auch noch Kombinationen mit anderen Maßnahmen möglich!


Nicht möglich
sind im Wasserschutzgebiet in der Regel wegen „Doppelförderung“ folgende Maßnahmen:

  • die „Winterbegrünung“ (A 32),
  • die „Mulchsaat“ (A 33) oder
  • die „extensive Grünlandnutzung“ (A 24) in der Zone II eines Wasserschutzgebietes, da dort die organische Düngung bereits durch die Schutzgebietsverordnung verboten ist.


Setzen Sie sich bei Interesse an KULAP-Maßnahmen zunächst mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung. Soweit Maßnahmen aufgrund von „Doppelförderung“ im Wasserschutzgebiet nicht möglich sind, bieten die Wasserversorger der Kooperationsgemeinschaft Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura Bewirtschaftungsvereinbarungen an, in denen z.B. der Zwischenfruchtanbau speziell honoriert wird. Eine Übersicht über die aktuellen Förderungen finden Sie hier (Link zur Seite einfügen!).
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden (Tel. 09493-9414-27 Frau Röckl, nur vormittags) oder per Email an info@trinkwasserschutz-oberpfaelzer-jura.de.