Nutzung von Maßnahmen des Bayer. Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) für den Trinkwasserschutz
Antragstellung bis 28. Februar 2011!
Derzeit läuft wieder die Antragsfrist für KULAP-Fördermaßnahmen für den Verpflichtungszeitraum 2011 bis 2015. Die Anträge müssen bis 28. Februar beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden!
Gegenüber der bisherigen Förderung wurde zwar in einigen Maßnahmen eine Kürzung der Förderprämien vorgenommen, dennoch können sie im Einzelfall interessant sein.
Viele der angebotenen Maßnahmen sind für den Grundwasserschutz sehr vorteilhaft und auch im Wasserschutzgebiet möglich! Eine Übersicht über alle angebotenen Maßnahmen finden Sie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/linkurl_5.pdf, Erläuterungen dazu im Merkblatt unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/linkurl_2.pdf.
Besonders interessant sind z.B.:
Nicht möglich sind im Wasserschutzgebiet in der Regel wegen „Doppelförderung“ folgende Maßnahmen:
Setzen Sie sich bei Interesse an KULAP-Maßnahmen zunächst mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung. Soweit Maßnahmen aufgrund von „Doppelförderung“ im Wasserschutzgebiet nicht möglich sind, bieten die Wasserversorger der Kooperationsgemeinschaft Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura Bewirtschaftungsvereinbarungen an, in denen z.B. der Zwischenfruchtanbau speziell honoriert wird. Eine Übersicht über die aktuellen Förderungen finden Sie hier (Link zur Seite einfügen!).
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden (Tel. 09493-9414-27 Frau Röckl, nur vormittags) oder per Email an info@trinkwasserschutz-oberpfaelzer-jura.de.