Aktuelle Meldungen

 

Verzicht auf den Wirkstoff Terbuthylazin bei der Unkrautbekämpfung im Mais – Empfehlungen für das Jahr 2011

 


Der Wirkstoff Terbuthylazin ist wegen seines Umweltverhaltens und der nahen Verwandtschaft zum Atrazin als kritisch zu beurteilen. Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff enthalten daher in der Gebrauchsanleitung den Hinweis zum Wasserschutz: „von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen.“
Auch die amtliche Landwirtschaftsberatung weist seit Jahren auf die Problematik hin und erprobt Alternativen zum Einsatz von Terbuthylazin und auch der Landhandel ist durch jährliche Besprechungen in die Thematik eingebunden. Es wurde dabei wiederholt zugesagt, im Bereich des Oberpfälzer Jura keine Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin zu vertreiben.
Zu den Alternativen der Unkrautbekämpfung hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg wieder die beiliegende Übersicht sowie Beispiele möglicher Mittelkombinationen zusammengestellt. Diese sind oftmals kosten- und wirkungsgleich mit terbuthylazinhaltigen Präparaten. Wo aufgrund einer speziellen Unkrautproblematik (v.a. stärkeres Auftreten von Storchschnabel!) Mittelkombinationen mit höheren Kosten eingesetzt werden müssen, können diese Mehrkosten im Einzugsbereich der Wasserfassungen der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura bei dieser geltend gemacht werden (Meldung vor Durchführung der Maßnahme erforderlich!).
Tragen Sie zum Schutz des Grundwassers vor Pflanzenschutzmittelrückständen bei und verzichten Sie im Jurakarst auf Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin.