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Verzicht auf den Wirkstoff Terbuthylazin bei der Unkrautbekämpfung im Mais - Empfehlungen für das Jahr 2015

 

Von den meisten Landwirten werden in den Wasserschutzgebieten zur Unkrautbekämpfung im Mais Pflanzenschutzmittel ohne den Wirkstoff Terbuthylazin eingesetzt. Aus den Informationen des Amtes für Landwirtschaft und des Landhandels geht jedoch hervor, dass außerhalb dieser Gebiete der Einsatz von Terbuthylazin weit verbreitet ist. Als Wasserversorger ist es uns aus Vorsorgegründen ein großes Anliegen, dass auch in den Wassereinzugsgebieten und im restlichen Jura-Gebiet der Wirkstoff nicht mehr eingesetzt wird! Es gibt bereits Funde im Grundwasser – damit ist ein weiterer Einsatz hier nicht mehr zu verantworten!

Wir bitten Sie als Landwirt darum dringend, auf Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin (z.B. Zintan Platin Plus Pack, Laudis Terra Pack, Successor Top 2.0, Clio Gold Pack, Elumis Extra Pack etc.) bei der Unkrautbekämpfung im Mais zu verzichten!

Entsprechend der Gebrauchsanleitung sollen Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin auf Karstböden mit geringer Oberbodenauflage nicht eingesetzt werden (Hinweis zum Wasserschutz: „von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen.“. Zu bedenken ist im Jura-Gebiet auch der mögliche Oberflächenabfluß mit schneller Versickerung ins Grundwasser!

Auf Flächen mit spezieller Verunkrautung (v.a. Storchschnabel) sind Mittel-Kombinationen mit teilweise etwas höheren Kosten oder die Unkrautbekämpfung in einer Spritzfolge mit früher Vorlage eines bodenwirksamen Herbizids (z.B. Dual Gold oder Spectrum) erforderlich. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Übersichtstabelle des AELF Regensburg.

Wenn aufgrund der eingesetzten Mittel und/oder einer zusätzlichen Überfahrt tatsächlich Mehrkosten entstehen, werden diese bei Flächen, die in den Wasserschutz- und  einzugsgebieten der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura liegen, pauschal mit 30.- €/ha ausgeglichen. Mit dem Formblatt können Sie die Erstattung der Mehrkosten bis spätestens Ende Mai beantragen.

Unterstützen Sie den Schutz des Grundwassers durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Terbuthylazin!

Denken Sie an den vorbeugenden Grundwasserschutz! Auch unsere Nachkommen wollen ein möglichst unbelastetes Trinkwasser!