Schutzgebiete

 

Was sind Schutzgebiete?
Die sechs Wasserversorger, die sich zu der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura zusammengeschlossen haben, bewirtschaften insgesamt 21 Brunnen. Um die Qualität des geförderten Trinkwassers zu gewährleisten und Verunreinigungen zu vermeiden, wurden Wasserschutzgebietszonen ausgewiesen. In den Schutzgebieten gelten die Wasserschutzgebietsverordnungen, die wiederum nach Schutzgebietszonen gegliederte Auflagenkataloge beinhalten.


Grundwasservorkommen:
Da von den Wasserversorgern das Grundwasservorkommen im Malm-Grundwasserleiter genutzt wird und alternative Gewinnungsmöglichkeiten nur in sehr beschränktem Maße zur Verfügung stehen, bedarf es einer besonderen Sicherung, um auch in Zukunft technisch aufwendige Sicherheitsmaßnahmen vermeiden zu können. Hinzu kommt, dass das Karstgrundwasservorkommen sehr sensibel, verschmutzungsempfindlich und großräumig ist.  Da die mittlere Verweildauer der Wässer zwischen 15 und 40 Jahren liegt, wird eine lange Vorlaufzeit benötigt, bis sich  Maßnahmen auf die Wasserqualität auswirken können.


Ziele:
Aufgrund der oben angeführten Tatsachen sollen neben den gesetzlich festgeschriebenen Schutzgebieten auch die Wassereinzugsgebiete vom TWS OJ erfasst und verwaltet werden, um eine nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität zu gewährleisten. Prävention soll dabei im Mittelpunkt stehen, d.h. die Bewirtschaftung der Einzugsgebiete soll unter dem Aspekt des Trinkwasserschutzes erfolgen, ohne dass Pauschalverbote zur Anwendung kommen.

Schutzgebietsverordnungen:
Die für die einzelnen Brunnen geltenden Verordnungen sind in den Rubriken der jeweiligen Wasserversorger hinterlegt.