Bin ich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen? (Fragenbogenaktion)
Nein, eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht, jedoch ist es in Ihrem eigenen Interesse die Angaben zu machen, damit auch Ihre individuelle Situation in einem ganzheitlichen Grundwasserschutzkonzept Berücksichtigung finden kann.